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BESCHLUSSVORLAGE

Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) Neukirchen-Süd - Beschluss als Handlungsleitfaden und Grundlage für Förderanträge

Nr.: 098/2025-1 03.09.2025

🟢 Beschlossen 03.09.2025 · Stadtentwicklungsausschuss (20. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

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Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zum Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) Neukirchen-Süd vorgelegt. Das Dokument sieht vor, das ISEK als städtebaulichen Orientierungsrahmen und als Grundlage für Förderanträge im Bereich der Städtebauförderung zu nutzen. Ziel ist die nachhaltige Erneuerung spezifischer Standorte, insbesondere der Fläche Niederberg-Südost, des leerstehenden Hochhauses am Vluyner Nordring sowie der Brachfläche Klingerhuf.

Das Konzept sieht eine Vernetzung dieser Gebiete durch Platz-, Grün- und Mobilitätsstrukturen für den Fuß- und Radverkehr vor. Dabei sollen Barrieren wie die Niederrheinallee und die Bahntrasse im Bereich des Nord-Süd-Gefüges überbrückt werden. Die Planung integriert zudem Aspekte der Klimaanpassung, die mit dem städtischen Klimaanpassungskonzept abgestimmt wurden.

Um die Voraussetzungen für einen Förderantrag im September 2026 zu erfüllen, sind vorbereitende Maßnahmen wie die Erstellung eines Freiraumkonzepts und erste Kostenberechnungen vorgesehen. Für notwendige Untersuchungen und Gutachten wurden im Haushalt bereits 25.000 Euro bereitgestellt. Der Vergabeprozess für ein entsprechendes Freiraumkonzept befindet sich derzeit in der Vorbereitung.

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