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BESCHLUSSVORLAGE

120. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Littardwegs für den Bebauungsplan Nr. 174 "Sondergebiet Wochenendhausplatz am Littardweg“

Nr.: 102/2025 26.11.2025

🟢 Beschlossen 26.11.2025 · Stadtentwicklungsausschuss (1. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtentwicklungsausschuss befasst sich mit der Aufstellung der 120. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Littardwegs. Ziel ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 174, der als Sondergebiet Wochenendhausplatz am Littardweg konzipiert ist. Im Rahmen dieser Änderung soll ein Teil der bestehenden Fläche für Wochenendhäuser nach Osten in Richtung der Campingplatz-Fläche verlegt werden, während die zurückgenommene südliche Fläche künftig der Landwirtschaft zugewiesen werden soll.

Hintergrund der Maßnahme ist die städtebauliche Neuordnung einer seit 1968 gewachsenen Platzanlage. Da aktuell lediglich ein Gebäude über eine baurechtliche Genehmigung verfügt und weitere Anlagen ohne Baugenehmigung entstanden sind, sollen durch das neue Verfahren bauplanungs-, bauordnungs- und brandschutzrechtliche Gegebenheiten korrigiert werden. Die Kosten für die erforderlichen Fachgutachten und Planungskosten werden vom Grundstückseigentümer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages übernommen.

Der Regionalverband Ruhr hat die geplante Neuordnung grundsätzlich ohne raumordnungsrechtliche Bedenken bewertet. Im weiteren Verfahren werden zudem klimarelevante Aspekte wie Hochwasserschutz, Starkregenmanagement und Wasserversickerung geprüft. Nach dem Aufstellungsbeschluss wird die Änderung im Amtsblatt bekannt gemacht, woraufhin ein Vorentwurf zur weiteren Abstimmung in den zuständigen Gremien erarbeitet wird.

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