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BESCHLUSSVORLAGE

3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) hier: Stellungnahme der Stadt Neukirchen-Vluyn

Nr.: 084/2025 11.06.2025

🟢 Beschlossen 11.06.2025 · Stadtentwicklungsausschuss (19. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtentwicklungsausschuss von Neukirchen-Vluyn berät am 11. Juni 2025 über die dritte Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Verwaltung mit der fristgerechten Einreichung einer Stellungnahme bei der Landesplanungsbehörde zu beauftragen. Zudem soll der Ausschuss über das weitere Aufstellungsverfahren informiert werden.

Die Änderung des Landesentwicklungsplans basiert auf Zielen zur nachhaltigen Flächenentwicklung und Klimaanpassung. Im Fokus stehen dabei die Siedlungsentwicklung, die Aktivierung von Brachflächen, der Rohstoffabbau sowie die Steuerung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Das Beteiligungsverfahren, in dessen Rahmen kommunale Gesichtspunkte bis zum 30. Juni 2025 online vorgetragen werden können, ist bereits im Gange. Der Entwurf umfasst neue und angepasste Festlegungen sowie Erläuterungen, die teilweise als Reaktion auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster vorgenommen wurden. Eine Übersicht der betroffenen Regelungen sowie der Entwurf der Stellungnahme sind der Vorlage beigefügt.

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