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BESCHLUSSVORLAGE

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 173, Gebiet Freiflächen- Photovoltaikanlage Dorsterhof - Einleitungsbeschluss

Nr.: 078/2025 11.06.2025

🟢 Beschlossen 11.06.2025 · Stadtentwicklungsausschuss (19. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtentwicklungsausschuss befasst sich mit dem Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 173 im Gebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Dorsterhof“. Das Vorhaben sieht die Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Anlage auf einer Fläche von rund 2,39 Hektar am Grotfeldsweg vor. Dabei sollen landwirtschaftliche Nutzung, konkret die Schafhaltung, und die Stromerzeugung kombiniert werden.

Die geplante Anlage mit einer Leistung von 999 kWp besteht aus kristallinen Silizium-Modulen auf Aluminiumkonstruktionen. Zur Sicherung der Anlage ist eine Umzäunung mit einem Stabgitterzaun vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Projekt zur Erzeugung regenerativer Energien und zur Reduzierung von CO2-Emissionen beitragen kann, wobei geringfügige lokale Veränderungen des Mikroklimas durch Verschattung oder Wärmeabgabe nicht ausgeschlossen sind.

Die Kosten für das Planungsverfahren sowie die Erarbeitung des Vorhaben- und Erschließungsplanes werden laut Vorlage von der Vorhabenträgerin getragen. Da das aktuelle Flächennutzungsplan-Konzept keine solche Nutzung vorsieht, wird ein Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans in eine Sonderbaufläche für Photovoltaikanlagen empfohlen.

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