119. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Freiflächen-Photovoltaikanlage Dorsterhof - Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn berät über den Aufstellungsbeschluss zur 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Freiflächen-Photovoltaikanlage Dorsterhof. Grundlage ist ein Antrag auf Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der von einem Projektentwickler im Namen einer Vorhabenträgerin gestellt wurde. Das geplante Vorhaben sieht eine Agri-Photovoltaik-Anlage am Grotfeldsweg vor, bei der die Landfläche sowohl zur Stromerzeugung als ein Zweitnutzung als landwirtschaftliche Fläche, konkret zur Schafhaltung, verwendet werden soll.
Das betroffene Areal umfasst etwa 2,39 Hektar im Gemarkung Neukirchen und grenzt im Norden an den Achterathsheidegraben sowie im Osten an den Dorsterhof. Da der aktuelle Flächennutzungsplan die Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche ausweist, ist eine Umwidmung in ein Sondergebiet für Photovoltaikanlagen erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes zeitgleich mit dem Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 173 zu fassen, um die Verfahrensabläufe aufeinander abzustimmen. Das Vorhaben zielt auf eine Steigerung der regenerativen Energieerzeugung und einen Beitrag zur CO2-Reduzierung im Rahmen des städtischen Klimaschutzkonzeptes ab, wobei nur geringfügige Auswirkungen auf das lokale Kleinklima erwartet werden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 168 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 11.06.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @