Zustimmung zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) zwischen der Stadt Neukirchen-Vluyn und der Gemeinde Rheurdt
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn soll über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Rheurdt entscheiden. Grundlage des Entwurfs ist § 23 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW). Ziel der Vereinbarung ist die Schaffung einer einheitlichen Planungsgrenze für das geplante Wochenendplatzgebiet „Am Hoschenhof“.
Da einzelne Bauparzellen durch die Kommunalgrenzen zwischen Neukirchen-Vluyn und Rheurdt geteilt werden, sollen die städtebaulichen Planverfahren koordiniert werden. Durch die neue Grenzziehung werden bestimmte Parzellen, die bislang zum Gebiet der Stadt Neukirchen-Vluyn gehören, bauleitplanerisch von der Gemeinde Rheurdt entwickelt. Damit soll eine Aufspaltung von Bauparzellen in unterschiedliche Bebauungsplangebiete vermieden werden.
Die Verwaltung hat den Entwurf des Vertrages zur Zustimmung vorgelegt und bittet um die Beauftragung zum Vertragsabschluss. Der Abschluss der Vereinbarung führt zu keinen Kosten für die Stadt Neukirchen-Vluyn, da lediglich die räumliche Zuständigkeit innerhalb eines bereits laufenden Planverfahrens geregelt wird. Parallel dazu ist ein entsprechendes Geschäft der Verwaltung mit den Bauaufsichtsämtern des Kreises Kleve und der Stadt Neukirchen-Vluyn vorgesehen, um auch die bauordnungsrechtliche Zuständigkeit an die neue Planungsgrenze anzupassen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @