Sanierung des Rathauses: Errichtung einer Photovoltaikanlage
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss soll den Sperrvermerk für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Rathauses in Höhe von 22.000 Euro aufheben. Die Entscheidung folgt auf eine Empfehlung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses, um eine lückenlose Fortsetzung der Maßnahme im Rahmen der laufenden Brandschutzsanierung zu gewährleisten. Der Abschluss der Sanierungsarbeiten ist für Juli 2025 geplant.
Ursprünglich war vorgesehen, die Größe der Anlage je nach Verfügbarkeit von Fördermitteln anzupassen; aktuell sind jedoch keine entsprechenden Förderprogramme absehbar. Zudem ergab eine statische Überprüfung, dass Teile des Dachstuhls zur Aufnahme der Lasten der PV-Module durch zusätzliche Holzelemente verstärkt werden müssen. Um die daraus resultierenden Kosten für Planung und Zimmerarbeiten zu begrenzen, wurde die Planung so angepasst, dass die Module des Nordflügels nun auf dem Südflügel installiert werden sollen.
Durch diese Umplanung werden die zusätzlichen Kosten auf die beantragten 22.000 Euro begrenzt, wodurch sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf etwa 200.000 Euro belaufen. Die Verwaltung schlägt vor, den Sperrvermerk aufzuheben, um das Budget für diesen Zweck freizugeben und andere Investitionsmaßnahmen nicht zu beeinträchtigen. Die bauliche Umsetzung soll bis Juni 2025 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 02.04.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @