Bericht über die Erhebung von Grundsteuer bei Sportvereinen in Neukirchen-Vluyn - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.03.2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Antrag gestellt, der einen Bericht über die Erhebung der Grundsteuer bei Sportvereinen in Neukirchen-Vluyn zum Gegenstand hat. Die Verwaltung berichtet dazu, dass nach dem Versand der Jahressteuerbescheide für 2025 vermehrt Widersprüche, Einwendungen und Rückfragen eingegangen sind, wobei ein Großteil dieser Reaktionen die Grundsteuer betrifft.
Eine detaillierte Auswertung, welche Vereine als Eigentümer oder Pächter von der Grundsteuer betroffen sind, ist der Verwaltung aufgrund technischer Einschränkungen der Veranlagungssoftware nicht möglich. Es liegen daher keine Informationen darüber vor, ob und in welchem Umfang sich die Grundsteuerlast für Vereine verändert hat oder welche Auswirkungen dies auf den städtischen Haushalt hat. Zudem ist die Kommune nicht über Steuerbefreiungen informiert, da die Entscheidung über Befreiungen aufgrund von Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt liegt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass Einwendungen gegen die Grundstücksbewertungen direkt gegenüber dem Finanzamt erfolgen müssen, da die Gemeinde an die dort erstellten Grundlagenbescheide gebunden ist. Ein Anstieg der Steuerlast wird auf die neue Ermittlung der Grundstückswerte durch das Finanzamt zurückgeführt, worauf die Stadt keinen Einfluss hat. Aktuell liegen keine Anträge auf einen Erlass der Grundsteuer vor.
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