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BESCHLUSSVORLAGE

Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung (Stand: Februar 2025) Änderung der Zügigkeit der Gesamtschule, Zügigkeitsfestlegung des Gymnasiums

Nr.: 044/2025 24.03.2025

🟢 Beschlossen 24.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (17. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Verabschiedung der aktualisierten Schulentwicklungsplanung für Neukirchen-Vluyn bis zum Schuljahr 2030/31 vor. Ein wesentlicher Bestandteil des Plans ist die dauerhafte Erhöhung der Zügigkeit an der Gesamtschule Niederberg von fünf auf sechs Züge sowie die Festlegung der Zügigkeit am Julius-Stursberg-Gymnasium auf fünf Züge, jeweils mit Wirkung zum 1. August 2026. Mit diesem Beschluss verpflichtet sich die Stadt, die erforderlichen Räumlichkeiten sowie die notwendigen Haushaltsmittel für Baumaßnahmen und die Ausstattung bereitzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen.

Die Grundlage für diese Planung bildet eine durch ein externes Planungsbüro erstellte Auswertung auf Basis amtlicher Schuldaten. Während in den Grundschulen aufgrund steigender Schülerzahlen Steuerungsmaßnahmen sowie Ausbauten an der Antonius Schule und der G.-Tersteegen Schule vorgesehen sind, ist die Zügigkeitserhöhung an der Gesamtschule Niederberg auf die zunehmenden Übergangszahlen aus den Primarstufen zurückzuführen. Die Verwaltung wird zudem die Schulkonferenzen einbeziehen und den regionalen Konsens mit den Nachbargemeinden herstellen.

Hinsichtlich des Raumbedarfs im Schulzentrum sollen die Anforderungen ab dem Schuljahr 2026/27 in Abstimmung mit den Schulleitungen festgelegt werden. Auch der Bedarf an Sporthallenkapazitäten wurde auf insgesamt acht Hallenfelder für beide Schulen prognostiziert.

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