Antrag der SPD-Fraktion; Benutzerauswertung in Bereich der Digitalisierung an den Schulen
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 196/2024-1 beantwortet die Verwaltung den Fragenkatalog der SPD-Fraktion zur Digitalisierung an den Schulen in Neukirchen-Vluyn. Die IT-Infrastruktur umfasst eine flächendeckende WLAN-Versorgung in Klassen-, Kurs- und Fachräumen sowie in den Verwaltungstrakten. Für die Sekundarstufe II ist die Nutzung von iPads verpflichtend, wobei 75 % der Geräte privat finanziert werden und für die verbleibenden 25 % der Schüler eine städtische Beschaffung vorgesehen ist. Die Kosten für die privaten Geräte liegen zwischen 550 und 600 Euro. In der Sekundarstufe I wird ein Ausstattungsquotient von 1:3 für 1.534 Schüler angestrebt. Die IT-Administration wird durch zwei Stellen des KRZN übernommen.
Die technische Ausstattung unterliegt festen Abschreibungsfristen, die von fünf Jahren für Computer bis zu zehn Jahren für digitale Tafeln reichen. Für das Jahr 2029 sind Ersatzbeschaffungen für digitale Tafeln geplant. Im ersten Halbjahr 2025 findet ein Test alternativer Hersteller in zwei Grundschulen und zwei weiterführenden Schulen statt. Die Nutzung der Geräte aus dem aktuellen Förderprogramm endet am 31. Juli 2025. Für die Haushaltsplanung ab 2026 ist die Einreichung von Mediennutzungskonzepten der Schulen erforderlich.
Hinsichtlich des Digitalpakts 2.0 werden bundesweite Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur sowie die Lehrkräftebildung erläutert. Die Finanzierung erfolgt durch Mittel des Bundes und der Länder, wobei die Verteilung der Mittel nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgt. Die Stadt prüft zudem die Anschaffung einer fobizz-Schulträger-Lizenz.
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Beratungsfolge
- 24.03.2025kein Ergebnis hinterlegt
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