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BESCHLUSSVORLAGE

Entgeltordnung für Stadtmarketing- und Tourismusveranstaltungen

Nr.: 028/2025 17.03.2025

🟢 Beschlossen 17.03.2025 · Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung (17. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn die Verabschiedung einer neuen Entgeltordnung für Stadtmarketing- und Tourismusveranstaltungen. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 028/2025 beabsichtigt, die bisher unterschiedlichen Verfahren bei verschiedenen städtischen Veranstaltungen zu vereinheitlichen und die administrative Abwicklung zu vereinfachen.

Bisher werden Formate wie der „Vluyner Mai“, der „Martinsmarkt“ oder das „Erntedankfest“ über verschiedene Akteure und Kooperationspartner wie die Agentur Gaudium, den Heimat- und Verkehrsverein Neukirchen oder den Werbering koordiniert. Die neue Regelung soll insbesondere die Entlastung des Vereins bei der Organisation unterstützen. Auch für Veranstaltungen wie den „Sommermarkt“ sind ab dem Jahr 2025 Gebühren vorgesehen.

Die vorgeschlagene Gebührenordnung basiert auf den in der Vergangenheit bereits erhobenen und von den Ausstellenden akzeptierten Beträgen, sodass keine Erhöhung der Kosten erfolgt. Die Höhe der Entgelte ist als kostendeckend geplant, wobei die Werte der Vorjahre als Bemessungsgrundlage dienen. Laut der Vorlage ergeben sich durch die Neuregelung keine Auswirkungen auf den Haushalt oder die Klimabilanz der Stadt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 159 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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