Bebauungsplan Nr. 169, Gebiet Am Hugengraben - Flüchtlingsunterkünfte - Auswertung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage Nr. 124/2023-1 wird dem Rat die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 169 für das Gebiet „Am Hugengraben“ zur Nutzung als Flüchtlingsunterkunft vorgeschlagen. Dies umfasst die abschließende Abwägung der Stellungnahmen, die im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen sind.
Die Planungen wurden nach Rückmeldungen aus dem Beteiligungsverfahren konkretisiert. Auf Anregung der Unteren Wasserbehörde wurde eine Festsetzung zur ortsnahen Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück aufgenommen, um die Belastung des Kanals im Bereich der Schillerstraße zu reduzieren. Das Tiefbauamt plant hierzu in absehbarer Zeit ein entsprechendes Versickerungsgutachten. Zudem wurden die Vorgaben zum Erhalt und zur Nachpflanzung von Bäumen im Bereich der öffentlichen Grünflächen angepasst, nachdem das städtische Grünflächenamt auf die Notwendigkeit hingewiesen hatte.
Die Verwaltung bewertet diese Änderungen als geringfügige Anpassungen der textlichen Festsetzungen und der Begründung, welche die städtebaulichen Grundzüge nicht verändern. Eine erneute Offenlage des Plans ist daher nicht erforderlich. Mit dem Beschluss soll das Bauleitplanverfahren für dieses Gebiet zum Abschluss gebracht werden.
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Beratungsfolge
- 19.03.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @