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BESCHLUSSVORLAGE

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 170 „Camping- und Wochenendplatzgebiet Am Hoschenhof“ - Aufhebung des Einleitungs- und Aufstellungsbeschlusses - Aufhebung des Beschlusses über den Abschluss einer öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung gemäß § 23 GkG NRW zwischen der Stadt Neukirchen-Vluyn und der Gemeinde Rheurdt

Nr.: 168/2023-2 24.06.2026

🟢 Beschlossen 24.06.2026 · Stadtentwicklungsausschuss (3. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 170 „Camping- und Wochenendplatzgebiet Am Hoschenhof“ auf Antrag der Betreibergesellschaft aufzuheben. Die Konijnenberg-Gröwig Camping eGbR hat die Beendigung des Bauleitplanverfahrens beantragt, da sie eine geordnete Auflösung der Platzanlage bis zum 31. Dezember 2029 anstrebt. Als Gründe für den Verzicht auf die weitere Planung werden rechtliche Risiken durch Verkehrslärmimmissionen der Bundesautobahn 40 sowie die wirtschaftlichen Belastungen für Nutzer bei notwendigen baulichen Anpassungen angeführt.

Zudem soll die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Neukirchen-Vluyn und der Gemeinde Rheurdt zur Klärung von Zuständigkeiten aufgehoben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung vom Januar 2026 aufzulösen, wobei die bestehenden Regelungen der Bauaufsicht des Kreises Kleve unberührt bleiben. Gleichzeitig soll die Planungsvereinbarung zur Übernahme der Planungskosten zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger beendet werden. Nach der geplanten Auflösung ist keine bauliche Nachnutzung vorgesehen; das Areal soll künftig als Freiraum genutzt werden.

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