1. Änderung des Regionalplans Ruhr – Windenergie - Sachstandsbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat die Aufstellung der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr zur Festlegung von Windenergiebereichen beschlossen. Ziel dieser Planung ist die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen, um den Ausbau der Windkraft zu beschleunigen. Für die Planungsregion des RVR müssen dabei mindestens 2.036 Hektar für die Nutzung von Windenergie gesichert werden.
Im Rahmen des laufenden Verfahrens können die Öffentlichkeit sowie betroffene öffentliche Stellen bis zum 3. März 2025 Stellung zu den Planentwürfen, der Begründung und dem Umweltbericht nehmen. Seitens der Verwaltung bestehen derzeit keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung, da im Stadtgebiet aktuell keine Windenergiebereiche vorgesehen sind. In einer Stellungnahme vom 13. Februar 20ALES 2025 verwies die zuständige Fachabteilung jedoch auf bereits bestehende Anträge.
Nach der Auswertung aller eingegangenen Stellungnahmen wird die Verbandsversammlung des RVR über die Änderung des Regionalplans entscheiden. Der abschließende Feststellungsbeschluss wird anschließend der Landesplanungsbehörde zur Rechtsprüfung und Bekanntmachung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2025kein Ergebnis hinterlegt