Bebauungsplan Nr. 88, 2. Änderung, Gebiet zwischen Freizeitbad und Lintforter Straße - Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtentwicklungsausschuss wird um den Aufstellungsbeschluss zur zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 88 gebeten, der das Gebiet zwischen dem Freizeitbad und der Lintforter Straße umfasst. Hintergrund ist ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens durch Grundstückseigentümer.
Die aktuelle Planung aus dem Jahr 2001 sieht in diesem Bereich lediglich die Bestandsbebauung vor und legt private Grünflächen fest. Eine Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus auf einem der betroffenen Grundstücke konnte aufgrund der geltenden Festsetzungen nicht bewilligt werden. Die Verwaltung empfiehlt jedoch eine Überplanung, um eine städtebauliche Nachverdichtung zu ermöglichen. Dabei sollen neben dem ursprünglichen Grundstück auch weitere Flächen in die Planung einbezogen werden.
Die Umsetzung erfordert Anpassungen an der Infrastruktur, insbesondere beim Straßenbau zur Sicherstellung von Wendemöglichkeiten sowie bei der Abwasserentsorgung durch den Bau eines neuen Schmutzwasserkanals und Maßnahmen zur Regenwasserversickerung. Die Eigentümer haben zugesichert, die Kosten für die Planungsunterlagen, die Gutachten, den ökologischen Ausgleich sowie die Erschließungsmaßnahmen zu übernehmen. Der Kreis Wesel hat im Rahmen der Landschaftsplanung voraussichtlich keine Einwände gegen das Verfahren. Die Stadt plant die Zusammenarbeit mit dem Antragsteller über eine Planungsvereinbarung und einen Erschließungsvertrag.
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Beratungsfolge
- 19.03.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @