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MITTEILUNGSVORLAGE

Auskunftspflichten der Mandatsträger/-innen nach der Ehrenordnung des Rates der Stadt Neukirchen-Vluyn

Nr.: 009/2025 02.04.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage Nr. 009/2025 informiert über die Einhaltung der Auskunftspflichten der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger des Rates der Stadt Neukirchen-Vluyn gemäß der geltenden Ehrenordnung. Grundlage für diese Verpflichtungen ist das im Jahr 2005 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches zur Einführung einer neuen Ehrenordnung durch den Rat führte.

Nach der konstituierenden Sitzung des Rates im November 2020 hat das Ratsbüro alle Mandatsträger um die Bereitstellung der nach der Ehrenordnung und dem Landesgesetz erforderlichen Informationen gebeten. Laut der Mitteilung sind sämtliche Mitglieder des Rates dieser Auskunftspflicht nachgekommen. Zukünftige Änderungen werden von den Betroffenen mitgeteilt.

Die zur Herstellung von Transparenz notwendige Veröffentlichung der Angaben ist erfolgt und wird regelmäßig aktualisiert. Die Daten der Mandatsträger sind im Ratshandbuch der Stadt Neukirchen-Vluyn einsehbar, welches über die städtische Homepage abrufbar ist. Mit diesem Bericht wird die Mitteilungspflicht gegenüber dem Haupt- und Finanzausschuss erfüllt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 137 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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