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BESCHLUSSVORLAGE

§ 24 GO NRW - Aufstellung von Hinweisschildern bzgl. der Ahndungsmöglichkeit im Bereich der Ordnungswidrigkeiten bei Ablagerung von Hundekot

Nr.: 005/2025 02.04.2025

🟢 Beschlossen 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage Nr. 005/2025 wird die Frage behandelt, ob in Neukirchen-Vluyn Hinweisschilder zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei der Ablage von Hundekot aufgestellt werden sollen. Hintergrund ist eine Anregung aus dem Oktober 2024, die auf die rechtlichen Konsequenzen einer unsachgemäßen Abfallentsorgung hinweisen möchte.

Die Verwaltung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, der Anregung nicht zu folgen. Zwar ist die Entsorgung von Hundekot nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt und Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden, jedoch liegen keine außergewöhnlich hohen Beschwerdezahlen über Verschmutzungen vor. Die Verfolgung einzelner Fälle erweist sich oft als schwierig, da in den eingegangenen Beschwerden meist weder Verursacher noch Zeugen benannt werden. Zudem sieht die Verwaltung in der Installation von Schildern keine wirksame Maßnahme zur Verbesserung der Situation, zumal die Anschaffungskosten im Verhältnis zum Erfolg als zu hoch eingeschätzt werden.

Der Außendienst des Ordnungsamtes führt weiterhin stichprobenartige Kontrollen durch und weist Hundehalter auf die geltenden Regelungen sowie die Leinenpflicht hin. Als Ersatz für die Schilder ist eine Presseveröffentlichung geplant, um das Bewusstsein für die rechtliche Lage zu stärken.

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