Freigabe verkaufsoffener Sonntage 2025 Ordnungsbehördliche Verordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn die Verabschiedung einer ordnungsbehördlichen Verordnung für das Jahr 2025. Diese regelt die Öffnung von Verkaufsstellen an vier ausgewählten Sonntagen jeweils im Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr.
Die geplanten Termine umfassen den „Vluyner Mai“ am 4. Mai, das „Kinder- und Familienfest“ zum Weltkindertag am 1. Juni in Neukirchen, „GeNussVoll – Street Food“ am 29. Juni sowie den Martinsmarkt am 9. November in Vluyn. Die Veranstaltungen werden im Rahmen des Stadtmarketing-Prozesses in Kooperation mit dem Werbering Neukirchen-Vluyn e.V. organisiert. Ziel der Maßnahmen ist die Belebung der Ortskerne und die Unterstützung des stationären Einzelhandels gemäß den Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Im Rahmen des Vorlagenprozesses wurden Stellungnahmen von Verbänden, wie etwa dem Handelsverband NRW, berücksichtigt. Die Verwaltung merkte an, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch keine Rückmeldungen bestimmter Gewerkschaften und Kirchen vorlagen. Die räumliche Beschränkung der Ladenöffnungen erfolgt jeweils auf die Gebiete der entsprechenden Veranstaltungen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 154 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 02.04.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @