Bestellung der Schriftführung
✦ KI-Zusammenfassung
Dem Wahlausschuss liegt eine Beschlussvorlage zur Bestellung der Schriftführung für die anstehenden Kommunalwahlen 2025 vor. In der Sitzung am 25. November 2024 soll über die Besetzung dieser Positionen entschieden werden.
Hintergrund ist die Entscheidung des Rates vom 26. Juni 2024, einen Wahlausschuss für die kommenden Wahlen zu bilden. Für die Arbeit dieses Gremiums ist die Bestellung einer Schriftführung erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, eine Person als Schriftführerin und eine weitere Person als stellvertretende Schriftführerin zu bestellen.
Mit diesem Nachtrag zur Vorlage Nummer 215/2024 werden die personellen Voraussetzungen für die Protokollführung im Wahlausschuss geschaffen. Aus haushaltswirtschaftlicher Sicht ergeben sich durch diese Bestellung keine Auswirkungen. Eine Klimarelevanz liegt ebenfalls nicht vor. Die Vorlage wurde von der ersten Beigeordneten und stellvertretenden Wahlleiterin vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 25.11.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @