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BESCHLUSSVORLAGE

Haushaltsberatung 2025 hier: Zuständigkeit des Stadtentwicklungsausschusses

Nr.: 185/2024 13.11.2024

🟢 Beschlossen 13.11.2024 · Stadtentwicklungsausschuss (17. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage Nr. 185/2024 befasst sich mit der Zuständigkeit des Stadtentwicklungsausschusses im Rahmen der Haushaltsberatung für das Jahr 2025. Der Entwurf des Haushaltsplanes 2025, der eine Finanzplanung bis zum Jahr 2028 umfasst, wurde am 25. September 2024 in den Rat eingebracht und zur weiteren Beratung an die zuständigen Gremien verwiesen.

Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird vorgeschlagen, dass der Stadtentwicklungsausschuss den Haushaltsplan 2025 für die ihm zugeordneten Produkte zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat verweist. Die Beratung im Ausschuss konzentriert sich auf die Haushaltsansätze der Produkte des Planungs- und Bauordnungsamtes. Dazu gehören die Stadtentwicklungsplanung einschließlich Statistik, die Bauleitplanung und städtebauliche Satzungen, Geobasisdaten, Kartografie sowie Bodenordnung sowie die Bauaufsicht und der Denkmalschutz. Die entsprechenden Details sind im Entwurf des Haushaltsplanes auf den Seiten 300 bis 325 aufgeführt.

Nach der Vorberatung in den Fachausschüssen sind die Haushaltsberatungen im Haupt- und Finanzausschuss für den 27. November 2024 angesetzt. Die abschließende Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2025 ist für die Ratssitzung am 11. Dezember 2024 vorgesehen.

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