Kommunalwahlen 2025 Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wahlausschuss befasst sich mit der Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahlen 2025. Grundlage hierfür sind die Änderungen des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG), die am 31. Juli 2024 in Kraft getreten sind. Nach den neuen gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Abgrenzung der Wahlbezirke nicht mehr auf Basis der Einwohnerzahl, sondern auf Grundlage der Anzahl der Wahlberechtigten. Zudem wurde die zulässige Abweichung von der durchschnittlichen Größe eines Wahlbezirks auf maximal 15 Prozent gesenkt.
Da für eine Gemeinde mit einer Bevölkerungszahl zwischen 15.000 und 30.000 laut Gesetz 19 Vertreterinnen und Vertreter in Wahlbezirken zu wählen sind, sieht die Vorlage eine entsprechende Einteilung vor. Bei der Neugestaltung der Grenzen sollen räumliche Zusammenhänge sowie topografische und bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Wahlbezirkseinteilung gemäß den vorliegenden Änderungsvorschlägen anzupassen. Besonders umfangreiche Änderungen sind für die Wahlbezirke 016.0 (Kulturhalle) und 019.0 (Antonius-Schule / FGH Niep) vorgesehen. Ziel der Neueinteilung ist eine möglichst geringfügige Verschiebung der Grenzen, wobei sichergestellt wird, dass kein Stimmbezirk mehr als 2.500 Einwohner umfasst.
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- 25.11.2024kein Ergebnis hinterlegt