Information über die Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW i.V.m. § 5 der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn hier: Antrag auf Bauleitplanung für den Bereich Littardweg
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 039/2023-2 informiert über den Rückzug eines Antrags auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für den Bereich Littardweg. Ende 2022 hatte ein Grundstückseigentümer im Rahmen einer Anregung nach § 2läufig 24 GO NRW beantragt, ein im Außenbereich liegendes Grundstück zu Wohnzwecken nutzen zu können.
Die Verwaltung hatte im Anschluss geprüft, inwieweit die Aufstellung eines örtlichen Bebauungsplans städtebaulich möglich und mit einer planungsrechtlich gesicherten Entwicklung vereinbar ist. In der Folge fanden Gespräche zwischen der Verwaltung und dem Grundstückseigentümer statt, um Lösungen im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die Umsetzungsmöglichkeiten zu erörtern.
Mit Schreiben vom 11. Juli 2024 teilte der Grundstückseigentümer der Verwaltung jedoch mit, dass die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht in Betracht komme, da die Verpflichtungen aus einem Durchführungsvertrag nicht übernommen werden können. Der Eigentümer hat seine ursprüngliche Anregung damit zurückgezogen. Die bauordnungsrechtlichen Folgen dieses Rückzugs werden derzeit ermittelt.
Unabhängig von diesem Rückzug besteht laut Verwaltung ein planungsrechtlicher Handlungsbedarf im Umfeld des Grundstücks. In diesem Bereich hat sich über die letzten Jahrzehnte eine Flächennutzung als Wochenendhausgebiet bzw. Campingplatz entwickelt, die den bauplanungsrechtlichen Anforderungen nicht entspricht. Da dieser Handlungsbedarf nur durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gelöst werden kann und Brandschauen Mängel aufgezeigt haben, wird die Verwaltung die Gespräche vor Ort fortführen.
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