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BESCHLUSSVORLAGE

Wohnungswirtschaftliches Handlungskonzept hier: 1. Fortschreibung

Nr.: 167/2024 13.11.2024

🟢 Beschlossen 13.11.2024 · Stadtentwicklungsausschuss (17. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtentwicklungsausschuss wird im Rahmen der Beschlussvorlage Nr. 167/2024 dazu aufgerufen, die Einleitung der ersten Fortschreibung des wohnungswirtschaftlichen Handlungskonzeptes für Neukirchen-Vluyn zu beschließen. Die Verwaltung bestätigt hierzu die Aufgabenbeschreibung sowie die Zielsetzung der Fortführung. Für die Umsetzung sind Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 Euro vorzusehen, die in den Haushalt 2025 einzustellen sind.

Die Grundlage des ursprünglichen Konzepts aus dem Jahr 2019 war die Schaffung eines bedarfsgerechten Wohnungsangebots unter Berücksichtigung demografischer Veränderungen. Aktuelle Daten zeigen jedoch, dass die Bevölkerungsentwicklung dynamischer verläuft als prognostiziert. Während für das Jahr 2025 eine Einwohnerzahl von etwa 27.569 Personen erwartet wurde, lag die Zahl zum Stichtag 30. September 2024 bereits bei 28.684 Menschen. Aufgrund dieser Entwicklung und der Prognosen der Regionalplanungsbehörde wird ein gestiegener Bedarf an Wohneinheiten sowie ein zusätzlicher Bedarf an Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan angenommen.

Die geplante Fortschreibung soll die aktuelle Wohnungsmarktsituation analysieren, gegenwärtige sowie zukünftige Bedarfe aufzeigen und Handlungsoptionen benennen. Schwerpunkte der Untersuchung liegen auf der Analyse von Angebot und Nachfrage, demografischen Veränderungen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie der Entwicklung von Miet- und Kaufpreisen. Zudem soll die soziale Wohnraumversorgung überprüft und eine Bilanzierung von Bestand und Bedarf an gefördertem Wohnraum durchgeführt werden. Ziel ist eine aktualisierte Wohnungsmarktbilanz mit einem Prognosezeitraum von zehn bis 15 Jahren.

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