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INVESTITIONSVORLAGE

Zügigkeitserweiterung an der G.-Tersteegen-Schule I und der Antoniusschule

Nr.: 099/2023-10 18.09.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Mittelbereitstellung für bauliche Investitionen an der Gerhard-Tersteegen-Schule I sowie der Antoniusschule beschlossen. Die Maßnahmen umfassen an der Gerhard-Tersteegen-Schule I einen Anbau zur Herstellung einer dauerhaften Vierzügigkeit sowie die Aufstellung von zwei Containerersatzklassenräumen als Interimslösung. Die Kosten für die Maßnahme an der Gerhard-Tersteegen-Schule I belaufen sich auf 3.460.000 Euro brutto, zuzüglich Mietkosten in Höhe von 218.000 Euro für die Container. Die Kostenabweichung zum ursprünglichen Kostenrahmen wird mit etwa 23 Prozent angegeben, was primär auf eine Anpassung des Entwurfs zurückzuführen ist. Anstelle einer Flügelverlängerung ist nun ein überbauter Querrigel vorgesehen, der die funktionale Nutzung und den Brandschutz optimiert.

An der Antoniusschule ist der Abriss eines Anbaus sowie ein Neubau inklusive Aufzug geplant, um Barrierefreiheit und eine dauerhafte Dreizügigkeit zu gewährleisten. Die Kosten für dieses Vorhaben werden auf 5.900.000 Euro brutto geschätzt, ergänzt durch Mietkosten von 483.000 Euro für vier Containerersatzklassenräume. Die Kostenabweichung liegt hier bei etwa 5,5 Prozent. Die Neubauten sollen nach aktuellem Stand der Technik errichtet werden und ökologische Standards wie die Nutzung von Fernwärme, Wärmepumpen, Gründächern und Photovoltaikanlagen berücksichtigen. Die Verwaltung plant zudem, Fördermittel des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen für den Ausbau der Ganztagsangebote bis zum Jahresende zu beantragen.

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