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MITTEILUNGSVORLAGE

Aktuelle Situation ausländischer Flüchtlinge in Neukirchen-Vluyn

Nr.: 129/2023-2

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage Nr. 129/2023-2 informiert über die aktuelle Situation der ausländischen Geflüchteten in Neukirchen-Vluyn. Zum 31. Juli 2024 lebten 435 Geflüchtete in städtischen Unterkünften, was einen Rückgang von zwei Personen im Vergleich zum 31. Oktober 2023 bedeutet. Die Gruppe setzt sich aus 123 Einzelpersonen und 312 Personen in Familien oder Ehepaaren zusammen, wobei 163 Minderjährige sind. Der Anteil der Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG stieg von 266 auf 302 Personen an, wobei die Mehrheit der Geflüchteten aus der Ukraine stammt.

Die Erfüllungsquote der Aufnahmeverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sank von 94,52 % auf 89,38 %. Auch die Quote nach § 12a AufenthG verzeichnete einen Rückgang von 80,39 % auf 79,52 %. Im Zeitraum von Januar bis August 2024 wurden 136 Zuzüge registriert, darunter 84 Personen aus der Ukraine. Stand Anfang August 2024 können 257 Personen eigenen Wohnraum anmieten, während 75 Einzelpersonen in Unterkünften verbleiben.

Hinsichtlich der finanziellen Rahmenbedingungen sieht ein Gesetzentwurf zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes eine Erhöhung der monatlichen Pauschalen um 15,81 % rückwirkend zum 1. Januar 2024 vor. Für Neukirchen-Vluyn ergibt sich daraus eine Nachforderung von 83.904 Euro für das erste Halbjahr 2024. Zudem soll die Beteiligungsschwelle für außergewöhnliche Krankheitskosten von 35.000 auf 25.000 Euro gesenkt werden. Der Städte- und Gemeindebund fordert hingegen eine Erhöhung der Pauschalen um mindestens 25 %.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 214 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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