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BESCHLUSSVORLAGE

Bebauungsplan Nr. 171, Gebiet Klingerhuf Permakultur - Aufstellungsbeschluss

Nr.: 127/2024 02.09.2024

🟢 Beschlossen 02.09.2024 · Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung (15. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 127/2024 sieht die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 171 für das Gebiet Klingerhuf Permakultur vor. Der Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, diesen Aufstellungsbeschluss zu verabschieden. Ziel des Verfahrens ist es, die erforderlichen planungsrechtlichen Grundlagen für die Umsetzung des Projekts „Permakultur-Reallabor Klingerhuf“ zu schaffen.

Das Projekt basiert auf einem Ratsbeschluss vom September 2023, mit dem der Verein Permakultur e.V. beauftragt wurde, ein Gesamtkonzept für das Areal zu erarbeiten. Da sich die Flächen des Klingerhuf derzeit im Außenbereich befinden und die geplanten neuen Nutzungen nicht als privilegierte Vorhaben nach den geltenden Bauvorschriften eingestuft werden können, ist eine Anpassung der Bauleitplanung notwendig. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die baulichen Anlagen, wie die Eventhalle und die Sportanlagen, planungsrechtlich neu gefasst werden. Es wird angestrebt, im Rahmen des Verfahrens Sonderbaugebiete auszuweisen, wobei eine Abstimmung mit der Regionalplanung sowie dem Kreis Wesel vorgesehen ist.

Das Vorhaben ist als Beitrag zur Klimafolgenanpassung konzipiert, da es die ökologische Begrünung fördert und die Nutzung bestehender Bausubstanz vorsieht. Die Verwaltung plant, das Verfahren als Parallelverfahren zur 117. Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen. Die anfallenden Personal- und Sachkosten sind im Rahmen der veranschlagten Planungskosten vorgesehen.

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