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BESCHLUSSVORLAGE

Weiterführung des Deutschlandtickets im Schuljahr 2024/2025 in Neukirchen-Vluyn; Ergänzungsvereinbarung zum SchokoTicket-Vertrag

Nr.: 109/2023-1 10.06.2024

🟢 Beschlossen 10.06.2024 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (14. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung von Neukirchen-Vluyn empfiehlt dem Rat, die Weiterführung des vergünstigten Deutschlandtickets für das Schuljahr 2024/2025 für alle Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen zu beschließen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet eine Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden SchokoTicket-Vertrag vom 28. November 2012.

Das Modell basiert auf einer Finanzierungsstruktur, bei der die Kosten für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler, deren Fahrtkosten durch die Schülerfahrtkostenverordnung abgedeckt sind, durch den Schulträger und einen Eigenanteil der Eltern getragen werden. Die daraus resultierenden Überschüsse aus den Beiträgen der Schulträgerfinanzierung dienen der Refinanzierung des vergünstigten Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf Kostenübernahme haben.

Für das kommende Schuljahr sieht die Verwaltung vor, die Regelung für ein weiteres Jahr zu verlängern. Dies ist notwendig, da sich die Rabattierung für Selbstzahler bei einer Preissteigerung des Deutschlandtickets ändern würde. Durch die Fortführung der aktuellen Vereinbarung soll die Möglichkeit erhalten bleiben, das Ticket weiterhin zu einem um 20 Euro reduzierten Preis zu beziehen.

Die Kosten für diese Maßnahme sind im Haushalt 2024 und 2025 eingeplant. Laut Verwaltung stellt die Fortführung gegenüber dem bisherigen Modell keine zusätzliche Haushaltsbelastung dar, abgesehen von regulären Preissteigerungen im öffentlichen Personennahverkehr. Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat die Annahme des Beschlusses.

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