Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW - Einrichtung einer Schulstraße im Bereich der Pestalozzischule
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Beschlussvorlage zur Einrichtung einer Schulstraße im Bereich der Pestalozzischule am Waldmannsweg wurde dem Haupt- und Finanzausschuss ein Antrag vorgelegt. Die Anregung sieht eine temporäre Sperrung des motorisierten Verkehrs auf den Straßen Waldmannsweg, Im Schönen Winkel und An der Ley vor, um die Sicherheit für Schülerinnen und Schüler zu erhöhen und Verkehrsbehinderungen wie Stauungen oder Parkplatzsuche während der Bring- und Holzeiten zu reduzieren.
Die Verwaltung plant, die Einrichtung von Schulstraßen für alle fünf Grundschulstandorte im Rahmen von Verkehrsschauen nach der Straßenverkehrsordnung zu prüfen. Diese Begutachtung soll unter Einbeziehung der Polizei, der Bezirksregierung und der Schulleitungen erfolgen. Dabei sollen auch alternative Maßnahmen zur Schulwegsicherung untersucht werden.
Rechtlich ist für eine dauerhafte zeitliche Beschränkung der Straßennutzung eine Teileinziehung der Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich. Die Umsetzung könnte entweder durch Verkehrszeichen oder durch bauliche Elemente wie Poller erfolgen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei einer Sperrung die Gefahr besteht, dass sich der Verkehr in angrenzende Straßenbereiche verlagert. Für den Bereich der Pestalozzischule ergab eine vorangegangene Verkehrsmessung keinen unmittelbaren Handlungsbedarf hinsichtlich der Geschwindigkeiten, wenngleich es vereinzelt Beschwerden über parkende Fahrzeuge gibt. Der Ausschuss soll die Anregung zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Prüfung der weiteren Standorte beauftragen.
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Beratungsfolge
- 19.06.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @