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MITTEILUNGSVORLAGE

Antrag der SPD-Fraktion; Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Platz im Offenen Ganztag in den Grundschulen

Nr.: 088/2024 10.06.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die SPD-Fraktion hat am 8. Mai 2024 einen Antrag zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Platz im Offenen Ganztag (OGS) in den Grundschulen gestellt. Grundlage hierfür ist das Bundesgesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter, welches ab August 2026 für die erste Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Betreuung vorsieht. Dieser Anspruch soll bis August 2029 schrittweise auf alle Grundschulklassen ausgeweitet werden. Der Betreuungsumfang ist auf acht Stunden an fünf Werktagen festgesetzt, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird.

Für die lokale Umsetzung wird auf ein bestehendes Raumprogramm verwiesen, das vorsieht, für 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler einer Grundschule zusätzliche OGS-Räume bereitzustellen. Die Organisation der Angebote liegt in der Verantwortung der Schulleitungen, während der Schulträger die notwendigen Sachmittel bereitstellt.

Hinsichtlich der Finanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen wurden bereits Mittel aus der ersten Tranche für verschiedene Maßnahmen an den Schulen Antonius-Schule, F.-Hundertwasser-Schule, G.-Tersteegen-Schule und Pestalozzi-Schule sowie für allgemeine Möbelanschaffungen genutzt. Die zweite Tranche in Höhe von über einer Million Euro ist für den An- und Ausbau der Antonius-Schule und der G.-Tersteegen-Schule vorgesehen; der entsprechende Förderantrag soll bis Ende 202

die laufende Refinanzierung außerunterrichtlicher Angebote ist nach aktuellem Stand durch einen Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung bis zum 31. Juli 2026 gesichert. Informationen zur Förderung nach Ablauf dieses Zeitraums liegen derzeit nicht vor.

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