Bebauungsplan Nr. 165, Gebiet am Neukirchener Ring - Billigung des 2. Entwurfs und erneute beschränkte öffentliche Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtentwicklungsausschuss beabsichtigt, den zweiten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 165 für das Gebiet am Neukirchener Ring sowie die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht zu billigen. Damit einher geht die Entscheidung über die Zwischenabwägung der Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung von der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen sind.
Die Vorlage dokumentiert die Notwendigkeit einer erneuten, beschränkten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans. Grund hierfür sind Anpassungen an den Planfestsetzungen, die aus den Anregungen verschiedener Fachbehörden resultieren. So wies der Landesbetrieb Straßenbau auf die Verkehrsqualität im Bereich des Neukirchener Rings und der Niederrheinallee hin, während die LINEG Korrekturen bei den Angaben zu Grundwasserständen und Überschwemmungsgebieten anmerkte. Der Kreis Wesel empfahl eine bodenkundliche Baubegleitung, wies auf Fehler in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie auf die Notwendigkeit von Grünflächenfestsetzungen und artenschutzrechtlichen Maßnahmen hin. Zudem wurden Anpassungen bei den Gebäude- und Geländehöhen erforderlich, um die praktische Umsetzbarkeit der Bauvorschriften zu gewährleisten.
Die erneute Auslegung soll sich auf die geänderten Teile beschränken, wobei die Dauer der Auslegung verkürzt werden soll. Die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der Baugebietsentwicklung erfolgen außerhalb des kommunalen Haushalts über eine Bürgschaftsvereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen.
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- 05.06.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @