116. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich nördlich des Klingerhufs / Kompensationsfläche Wald - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - Billigungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 034/2023-4 behandelt die 116. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich nördlich des Klingerhufs. Ziel der Planänderung ist die Umwandlung einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche in eine Waldfläche. Diese Aufforstung ist als Kompensationsmaßnahme für das Quartier Neukirchener Ring/Die Blie (Bebauungsplan Nr. 165) vorgesehen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Offenlage erfolgte im Zeitraum vom 2. April bis zum 2. Mai 2024. Die Verwaltung gibt an, dass die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie aus der Offenlage geringfügig waren und dem geplanten Beschluss nicht entgegenstehen. Die Abwägung der Stellungnahmen sowie die Begründung inklusive des Umweltberichts sind Bestandteil des Beschlussvorschlags.
Die Planänderung beinhaltet redaktionelle Anpassungen in der Begründung, die unter anderem auf dem rechtskräftigen Regionalplan Ruhr sowie auf aktuellen Erkenntnissen zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie zu Altlasten basieren. Diese Änderungen haben keine Auswirkungen auf das Planungsziel oder die Plandarstellung.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird angeführt, dass die Schaffung der Waldfläche zur Bindung von Kohlenstoff beitragen kann. Zudem wird eine Verbesserung der Luftqualität sowie ein positiver Effekt auf das Mikroklima im angrenzenden Siedlungsbereich erwartet. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen werden nicht ausgewiesen. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung des Flächennutzungsplans zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 05.06.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @