Bericht der Evangelischen Kirchengemeinde Vluyn über die Arbeit im Jugendhaus P23
✦ KI-Zusammenfassung
Die Evangelische Kirchengemeinde Vluyn hat der Stadt Neukirchen-Vluyn den Jahresbericht für das Jahr 2023 über die Arbeit im Jugendhaus P23 vorgelegt. Diese Berichterstattung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Vertrages zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Vluyn und der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 23. April 1994, welcher zuletzt am 4. Juli 2013 geändert wurde.
Die vertragliche Grundlage sieht vor, dass der Träger des Jugendhauses im Rahmen der Vereinbarung über einen Pauschalzuschuss in Höhe von 3.300 Euro zu den Betriebskosten einmal jährlich einen schriftlichen Bericht über die geleistete Jugendarbeit einreicht. Die vorliegende Mitteilungsvorlage dient der Information des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport.
Aufgrund von terminlichen Überschneidungen wird darauf hingewiesen, dass seitens des Jugendhauses P23 keine Vertretung an der Sitzung teilnehmen kann. Rückfragen zu den Inhalten des Jahresberichts werden laut der Verwaltung im Nachgang zur Niederschrift beantwortet.
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