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MITTEILUNGSVORLAGE

Jahresbericht der Freizeit- und Begegnungsstätte der Neukirchener Lebens- und Behindertenhilfe (NBL)

Nr.: 067/2024 10.06.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Neukirchener Lebens- und Behindertenhilfe (NBL) hat gemäß den vertraglichen Vereinbarungen den Verwendungsnachweis sowie den Leistungsbericht für das Betreuungsjahr 2023 vorgelegt. Die Trägerschaft für die Freizeit- und Begegnungsstätte für Menschen mit Behinderung wurde im Jahr 2009 von der NBL übernommen. Die vertragliche Grundlage hierfür bildet ein Vertrag zwischen der Stadt Neukirchen-Vluyn und dem Träger, der festlegt, dass bis zum 31. Januar eines jeden Jahres ein detaillierter Nachweis über die Mittelverwendung und die erbrachten Leistungen einzureichen ist.

Die zuständige Verwaltung hat den vorgelegten Verwendungsnachweis geprüft. Dabei wurden keine Beanstandungen festgestellt. Der Jahresbericht der NBL für das Jahr 2023 liegt der Mitteilung als Anlage bei. Für Rückfragen zum Inhalt des Berichts steht die Leitung der Freizeit- und Begegnungsstätte zur Verfügung. Die Vorlage dient der Information des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport.

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