Haushaltsberatungen 2024 hier: Zuständigkeit des Stadtentwicklungsausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 042/2024 befasst sich mit die Zuständigkeit des Stadtentwicklungsausschusses im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024. Der Entwurf des Haushaltsplanes 2024, welcher die Finanzplanung bis zum Jahr 2027 umfasst, wurde bereits am 27. September 2023 in den Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die zuständigen Gremien verwiesen.
Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird vorgeschlagen, dass der Stadtentwicklungsausschuss den Haushaltsplan 2024 für die ihm zugeordneten Produkte zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat verweist. Die Beratung im Ausschuss konzentriert sich dabei auf die Haushaltsansätze der Produkte des Planungs- und Bauordnungsamtes. Hierzu zählen die Stadtentwicklungsplanung einschließlich der Statistik, die Bauleitplanung und städtebaulichen Satzungen, Geobasisdaten, Kartografie sowie Bodenordnung sowie die Bauaufsicht und der Denkmalschutz.
Der zeitliche Ablauf der Haushaltsberatungen sieht eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 6. März 2024 vor, wobei die abschließende Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2024 in der Ratssitzung am 20. März 2024 vorgesehen ist. Die detaillierten Haushaltsansätze sind im Entwurf des Haushaltsplanes auf den Seiten 318 bis 344 aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 21.02.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @