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MITTEILUNGSVORLAGE

Zügigkeitserweiterung an der G.-Tersteegen-Schule I und der Antoniusschule

Nr.: 099/2023-6 26.02.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage Nr. 099/2023-6 informiert über den aktuellen Sachstand zur Erweiterung der Zügigkeitskapazitäten an der Gerhard-Tersteegen-Schule I sowie der Antoniusschule. Auf Grundlage eines Bedarfsbeschlusses des Rates vom 14. Juni 2023 wurden die erforderlichen Planungsleistungen im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung vergeben.

Den Auftrag für die Objektplanung erhielten die Michael Schumann Architekten PartG mbB aus Köln, während das Ingenieurbüro Hufen aus Krefeld mit der Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung beauftragt wurde. Zudem wurde ein Sachverständiger für den Brandschutz bestellt. Die beauftragten Büros haben die Zeitplanung der Verwaltung bestätigt. Ein laufendes Vergabeverfahren für die Tragwerksplanung und Bauphysik soll zeitnah abgeschlossen werden, um die Vergabe zu ermöglichen. Weitere Ausschreibungen für Planungsleistungen sind für die nahe Zukunft vorgesehen. Erste Projektbesprechungen mit den Planungsbüros und den Nutzenden sind für Februar 2024 angesetzt.

Zudem wird auf die Möglichkeit hingewiesen, Fördermittel von Bund und Land für den Ausbau von Ganztagesplätzen in Anspruch zu nehmen. Basierend auf einer Berechnungsempfehlung des Städte- und Gemeindebundes kann die Stadt Neukirchen-Vluyn als Schulträger Fördermittel in Höhe von bis zu rund einer Million Euro beantragen. Diese Mittel sind für den quantitativen und qualitativen Ausbau von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten vorgesehen. Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen, sind von dieser Förderung nicht abgedeckt.

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