Offenlage von Bauleitplänen hier: gesetzliche Änderungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 035/2024 informiert die Verwaltung über gesetzliche Änderungen im Bauleitplanverfahren. Grundlage ist das am 3. Juli 2023 erlassene Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften (BauLP-DigG). Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist die Beschleunigung von Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Durch die Novellierung des § 3 Baugesetzbuches wird die Beteiligung der Öffentlichkeit primär auf den elektronischen Weg umgestellt. Entwürfe von Bauleitplänen sind künftig vornehmlich im Internet zu veröffentlichen. Eine zusätzliche, physische Auslegung der Unterlagen an leicht erreichbaren Stellen bleibt als ergänzende Möglichkeit bestehen. Die Bekanntmachung der Veröffentlichungsfrist muss zudem auf die Möglichkeit elektronischer Stellungnahmen sowie auf die Konsequenzen nicht fristgerecht eingereichter Einwendungen hinweisen. Die Unterlagen und Bekanntmachungen werden über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht.
Für die kommunale Praxis bedeutet diese Änderung eine erhöhte zeitliche Flexibilität bei den Auslegungsfristen. Die Verwaltung wird künftig davon absehen, die Beteiligung der Öffentlichkeit konsequent außerhalb der Schulferien durchzuführen. Eine vollständige Verlegung der Offenlagen in die Sommerferien ist dabei nicht vorgesehen. Der Städte- und Gemeindebund unterstützt diese digitale Regelung als Instrument zur Beschleunigung der Verfahren.
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