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BESCHLUSSVORLAGE

Aufhebung der 62. Änderung des Flächennutzungsplans, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - Billigungssbeschluss

Nr.: 095/2022-3 21.02.2024

🟢 Beschlossen 21.02.2024 · Stadtentwicklungsausschuss (14. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 095/2022-3 sieht die Aufhebung der 62. Änderung des Flächennutzungsplans vor, welche bisher Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Gebiet Vluynbusch regelte. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen vorzunehmen und die Aufhebung der Planänderung in der Fassung vom 1. Februar 2024 sowie die dazugehörige Begründung zu billigen.

Das Aufhebungsverfahren wurde nach einem Beschluss des Rates vom 22. Juni 202<0xE2><0x80><0xAF>0 einleitend durchgeführt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt zehn Stellungnahmen ein, wobei keine Bedenken geäußert wurden. Auch während der anschließenden öffentlichen Auslegung im Zeitraum von November bis Dezember 2023 gingen vier Stellungnahmen ein, die ebenfalls keine Einwände enthielten. Die Regionalplanungsbehörde hat die Vereinbarkeit der Aufhebung mit den rechtskräftigen Zielen der Raumordnung bestätigt.

Durch die Aufhebung der Konzentrationszone entfällt die planungsrechtliche Beschränkung des Ausbaus von Windkraftanlagen auf dieses spezifische Gebiet. Zukünftige Vorhaben von Investoren würden bei einer geplanten Einzelanlage einer Einzelfallprüfung unterliegen. Parallel zum Verfahren zur Aufhebung des Flächennutzungsplans wird auch die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 110 angestrebt, um eine zeitgleiche Entscheidung zu ermöglichen. Die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen beschränken sich auf die im Rahmen des Planverfahrens veranschlagten Kosten.

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