Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 110, Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Gebiet Vluynbusch (Aufhebungssatzung) - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 096/2022-3 sieht die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 110 vor, welcher eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Gebiet Vluynbusch festlegte. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes sowie die dazugehörige Begründung in der Fassung vom 1. Februar 2024 zu verabschieden. Damit einhergehend soll die Abwägung aller im Rahmen des Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen erfolgen.
Das Verfahren zur Aufhebung wurde nach einem Beschluss des Rates vom 22. Juni 2022 eingeleitet. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gingen zehn Stellungnahmen ein, wobei keine Bedenken geäußert wurden. Auch während der anschließenden öffentlichen Auslegung im Zeitraum von November bis Dezember 2023 gingen vier Stellungnahmen ein, die ebenfalls keine Einwände enthielten.
Durch die Aufhebung der Konzentrationszone entfällt die planungsrechtliche Beschränkung des Ausbaus von Windkraftanlagen auf diesen spezifischen Bereich. Zukünftige Vorhaben von Investoren zur Errichtung von Einzelanlagen würden nach dem Wegfall der Zone einer Einzelfallprüfung unterliegen. Ein paralleles Verfahren zur Aufhebung der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zeitgleich verfolgt. Die Kosten für das Verfahren sind durch die im Rahmen des Planverfahrens veranschlagten Personal- und Sachkosten gedeckt.
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Beratungsfolge
- 21.02.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @