Bebauungsplan Nr. 165, Gebiet am Neukirchener Ring - Änderung des Geltungsbereiches - Auswertung der frühzeitigen Beteiligung - Kenntnisnahme mehrerer Gutachten
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtentwicklungsausschuss wird im Rahmen der Beschlussvorlage Nr. 074/2020-4 über Änderungen am Bebauungsplan Nr. 165 für das Gebiet am Neukirchener Ring beraten. Vorgesehen ist eine Neufestlegung des Geltungsbereichs, um den geplanten Ausbau des Neukirchener Rings sowie die Integration eines Fuß- und Radwegs vollständig in das Plangebiet einzuschließen.
Zudem soll die Zwischenabwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen werden. Die Planung basiert auf der zuvor gewählten Variante 2A, die eine Erschließung durch zwei unabhängige Stichstraßen vorsieht. Im Vorfeld der Planung wurden verschiedene Aspekte wie ein neues Entwässerungskonzept, die Sicherstellung der Feuerwehrzufahrten, die Verkehrserschließung einer Kita sowie die Gestaltung von Grünflächen und Infrastruktureinrichtungen wie Pump- und Trafostationen berücksichtigt.
Die Vorlage dient ferner der Kenntnisnahme bereits vorliegender Fachgutachten, darunter die artenschutzrechtliche Prüfung, das Bodengutachten, die Verkehrsuntersuchung sowie die Energiebedarfsbilanzierung. Die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der Baugebietsentwicklung werden über eine Bürgschaftsvereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen sowie einen Businessplan mit NRW Urban abgewickelt. Weitere erforderliche Unterlagen, wie der Umweltbericht und das Schallgutachten, sollen zur Ratssitzung am 20. März 2024 vorgelegt werden, um die anschließende Offenlage des Plans zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 21.02.2024kein Ergebnis hinterlegt