Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Stadt Neukirchen-Vluyn - öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 47d (3) BImSchG
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtentwicklungsausschuss hat den Entwurf des Lärmaktionsplans (LAP) für die Stadt Neukirchen-Vluyn in der Fassung vom Januar 2024 gebilligt. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, den Entwurf gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorzulegen.
Die Aufstellung des Plans ist aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verpflichtend und muss turnusmäßig alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Grundlage der Planung sind Lärmkarten des Landes Nordrhein-Westfalen, die die Lärmbelastung durch den Verkehrssektor erfassen. Im Stadtgebiet sind insbesondere die Autobahnen A 40 und A 57 sowie verschiedene Landesstraßen wie die L 476, L 140, L 474 und L 491 relevant. Laut Berechnungen sind in Neukirchen-Vluyn zwischen 3.363 und 4.509 Menschen von signifikant erhöhten Lärmbelastungen betroffen. Ein besonderer Handlungsbedarf besteht in dicht bebauten Bereichen der Niederrheinallee sowie entlang der genannten Straßenabschnitte.
Der Plan umfasst die Auswertung von Lärmkarten sowie die Identifizierung von Maßnahmen zur Lärmminderung, wobei die Effizienz und die finanziellen Auswirkungen geprüft wurden. Da viele betroffene Straßenabschnitte überörtlichen Baulastträgern unterliegen, sind die Stellungnahmen dieser Stellen für die Umsetzung maßgeblich. Für das Jahr 2023 stehen hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung. Nach der einmonatigen öffentlichen Auslegung werden die eingegangenen Anregungen ausgewertet und den städtischen Gremien zur weiteren Beratung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 207 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 21.02.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @