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BESCHLUSSVORLAGE

Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 135 (Sedimentumlagerung Weimannsfeld), Sondergebiet mit der Zweckbestimmung ‚Einrichtung zur Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Anlagen zur Verhinderung von Sedimentablagerungen‘ (Aufhebungssatzung) - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Nr.: 078/2023-2 21.02.2024

🟢 Beschlossen 21.02.2024 · Stadtentwicklungsausschuss (14. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

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