Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW hier: Feierabendmarkt im Ortsteil Vluyn
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung liegt eine Beschlussvorlage zur Entscheidung über eine Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW vor. Die Antragsteller fordern, dass der Feierabendmarkt auf dem Vluyner Platz in den Monaten von Mai bis September 2024 stattfindet. Dem vorliegenden Vorschlag der Verwaltung nach soll diesem Antrag nicht entsprochen werden.
Die Verwaltung begründet dies mit eingeschränkten personellen Kapazitäten für die Jahre 2024 und 2025. Eine vollständige Umsetzung des beantragten Formats sei erst ab dem Jahr 2026 wieder möglich. Für das Jahr 2024 ist stattdessen ein Konzept vorgesehen, das drei Feierabendmärkte sowie drei Märkte der Möglichkeiten in Neukirchen umfasst. Zudem sind zwei Termine der „Blauen Stunde“ auf dem Grafschafter Platz geplant.
Um die Reduzierung der Termine in Vluyn auszugleichen, ist die Durchführung von zwei Street-Food-Wochenenden auf dem Vluyner Platz vorgesehen. Diese werden in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter „Food Dreams“ realisiert, wobei die Verwaltung personell nicht eingebunden ist. Die Street-Food-Märkte sollen im Jahr 2024 getestet und anschließend evaluiert werden. Die Antragsteller sollen darüber informiert werden, dass die personellen Kapazitäten eine Umsetzung des beantragten Zeitraums für die kommenden zwei Jahre nicht zulassen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 06.11.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @