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BESCHLUSSVORLAGE

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 170 „Camping- und Wochenendplatzgebiet Am Hoschenhof“ - Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

Nr.: 168/2023 15.11.2023

🟢 Beschlossen 15.11.2023 · Stadtentwicklungsausschuss (13. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtentwicklungsausschuss soll über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Vorhaben „Camping- und Wochenendplatzgebiet Am Hoschenhof“ entscheiden. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage Nr. 168/2023 wird der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 170 beantragt.

Das betreffende Gebiet liegt auf dem Gemeindegebiet von Neukirchen-Vluyn und der Gemeinde Rheurdt. Die Fläche wird seit 1972 als Campingplatz genutzt, wobei sich die Struktur über die Jahrzehnte von einem Zeltplatz zu einem Gebiet mit Wochenendhäusern entwickelt hat. Da die aktuelle Bebauung ohne bauordnungsrechtliche Genehmigungen entstanden ist und nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans entspricht, besteht nach Angaben der Verwaltung die Notwendigkeit, eine planungsrechtliche Grundlage zu schaffen. Ziel der Planung ist es, städtebauliche Missstände zu beheben, eine ordnungsgemäße Bebauung zu ermöglichen und einer ungesteuerten Verfestigung sowie einer dauerhaften Wohnnutzung entgegenzuwirken.

Der Beschluss sieht vor, das Verfahren gemäß § 12 Abs. 2 BauGB einzuleiten und den Flächennutzungsplan in einem Parallelverfahren zu ändern. Der Bürgermeister soll zudem beauftragt werden, mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag abzuschließen. Das Vorhaben wird als klimarelevant eingestuft, da die Planung eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung fördern soll. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen werden nicht angegeben.

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