Verpflichtung einer sachkundigen Bürgerin
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 27. September 2023 wurde eine personelle Änderung im Fachausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung beschlossen. Im Zuge einer Umbesetzung des Gremiums wurde eine neue sachkundige Bürgerin für die SPD-Fraktion benannt.
Die Verpflichtung der neuen sachkundigen Bürgerin erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden sachkundige Bürger durch den Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Der Vorgang der Verpflichtung sieht vor, dass die Mitglieder des Ausschusses durch das Erheben ihrer Plätze ihr Einverständnis zu einer festgelegten Formel bekunden. Diese Formel beinhaltet das Versprechen, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.
Nach der Verpflichtung ist eine Niederschrift zu erstellen, die sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von der verpflichteten Person zu unterzeichnen ist. Die Mitteilung dient der Information über den personellen Wechsel und das damit verbundene formale Verfahren innerhalb des Ausschusses.
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- 06.11.2023kein Ergebnis hinterlegt