Sanierungsgebiet „Sanierungssatzung Ortsteil Vluyn Bereich Vluyner Nordring, Humboltstraße, Leibnizstraße hier: Beschluss über die 1. Änderung der Sanierungssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Neukirchen-Vluyn hat eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung der Sanierungssatzung für den Ortsteil Vluyn vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Anpassung des Geltungsbereichs des Sanierungsgebiets, das bisher den Bereich Vluyner Nordring, Humboldtstraße und Leibnizstraße umfasste. Durch die Neufassung soll die Bezeichnung der Satzung in „Sanierungssatzung Ortsteil Vluyn Bereich Vluyner Nordring, Humboldtstraße“ geändert werden.
Die Anpassung des Gebiets erfolgt, da Teile des ursprünglichen Untersuchungsgebiets, insbesondere private Immobilien mit geringem Erneuerungsbedarf, aus der Sanierung herausgenommen werden sollen. In den Bereichen der Humboldtstraße, des Vluyner Nordrings und der Leibnizstraße haben bereits umfassende Modernisierungsmaßnahmen stattgefunden, wodurch die städtebaulichen Missstände, wie etwa hohe Leerstände, weitgehend behoben sind. Die Verwaltung plant zudem, zur Sicherung der Maßnahmen einen städtebaulichen Vertrag mit einer Eigentümerin abzuschließen.
Mit der Änderung soll die Stadt das Grundbuchamt anweisen, die Sanierungsvermerke für die nun nicht mehr betroffenen Grundstücke zu löschen. Als weiterhin sanierungsbedürftig werden die Grundstücke Vluyner Nordring 59 sowie Humboldtstraße 2 und 4 eingestuft. Die Vorlage empfiehlt zudem, die Frist für die Durchführung der Sanierung auf maximal 15 Jahre festzulegen und die vorbereitende Untersuchung förmlich zur Kenntnis zu nehmen. Die Kosten für die Umsetzung werden aus den im Haushalt zur Verfügung stehenden Mitteln gedeckt.
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Beratungsfolge
- 15.11.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @