Neukirchen-Vluyn Transparent

← Alle Vorlagen

BESCHLUSSVORLAGE

Zwischenstand zum Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens am Littardweg (erste planungsrechtliche Vorprüfung sowie Ergebnis der landesplanerischen Anfrage)

Nr.: 039/2023-1 15.11.2023

🟢 Beschlossen 15.11.2023 · Stadtentwicklungsausschuss (13. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtentwicklungsausschuss hat im Rahmen der Beschlussvorlage Nr. 039/2023-1 die Verwaltung beauftragt, das weitere planungsrechtliche Vorgehen für ein Bauleitplanverfahren am Littardweg zu prüfen. Die Verwaltung wurde zudem autorisiert, hierzu Gespräche mit den Grundstückseigentümern sowie dem Antragsteller zu führen.

Grundlage der Vorlage ist ein Antrag eines Grundstückseigentümers, sein im Außenbereich gelegenes Gebäude zu Wohnzwecken nutzen zu wollen. Die Verwaltung prüft hierzu die Eignung eines Bebauungsplans sowie eine mögliche Teiländerung des Flächennutzungsplans. Ziel ist ein Flächentausch, um die Flächen für Landwirtschaft und Campingplatz einem Sondergebiet für Wochenendhausgebiete zuzuschlagen. Eine Stellungnahme des Regionalverbandes Ruhr liegt vor und bestätigt, dass eine solche Änderung mit den Zielen der Raumordnung grundsätzlich vereinbar ist, da keine Bedenken gegen die Planung eines Sondergebiets für Erholung bestehen.

Die weitere Prüfung auf kommunaler Ebene muss jedoch die Einhaltung baurechtlicher Anforderungen sicherstellen. Hierbei stehen die Einhaltung der Grundstücksgrößen, die Beschränkung der baulichen Anlagen sowie die Unzulässigkeit von dauerhafter Wohnnutzung im Fokus. Da die aktuelle Bebauung teilweise nicht den Anforderungen an Wochenendhausgebiete entspricht, müssen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, etwa hinsichtlich der Bebauungsdichte und der Nutzung von Nebenanlagen, im Rahmen der Gespräche mit den Beteiligten erörtert werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge