Verpflichtung sachkundiger Bürger/innen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 22. November 2023 ist die formale Verpflichtung der sachkundigen Bürger vorgesehen. Grundlage hierfür ist die in der Ratssitzung am 27. September 2023 beschlossene Umbesetzung des Ausschusses. Im Zuge dieser personellen Änderung wird ein neues Mitglied für den Ausschuss benannt, während ein bisheriges Mitglied aus dem Gremium ausscheidet.
Die Verpflichtung der sachkundigen Bürger erfolgt gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Vollzug der Verpflichtung ist durch das Erheben der Plätze der Ausschussmitglieder vorgesehen. Dabei bekunden die Beteiligten ihr Einverständnis mit einer festgelegten Formel, in der sie sich dazu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.
Nach Abschluss der Verpflichtung ist eine Niederschrift zu erstellen. Dieses Dokument ist sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von den verpflichteten Personen zu unterzeichnen. Die Mitteilung wurde durch die Erste Beigeordnete im Auftrag der Verwaltung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023kein Ergebnis hinterlegt