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DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG (§ 60 Abs. 1 S. 2 GO)

Neugestaltung Grafschafter Platz im Zuge des IHK Neukirchen hier: Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben

Nr.: 251/2020-2 20.09.2023

🟢 Beschlossen 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Rahmen einer Eilentscheidung die Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen in Höhe von insgesamt 372.000 Euro für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Die Mittel sind für die Neugestaltung des Grafschafter Platzes vorgesehen, wobei die Kosten auf die Projekte 300.000 Euro und 72.000 Euro entfallen.

Die Vorlage begründet die Notwendigkeit der überplanmäßigen Auszahlung mit einem beschleunigten Baufortschritt. Ursprünglich war geplant, dass der Großteil der benötigten Mittel erst im Jahr 2024 fällig wird. Da die Arbeiten im Bereich der Platzfläche jedoch voraussichtlich bis Ende 2023 abgeschlossen sein werden, treten die Zahlungsverpflichtungen, die bereits durch Verpflichtungsermächtigungen bestehen, früher ein. Da die Summe die Erheblichkeitsgrenze von 50.000 Euro überschreitet, liegt die Entscheidungskompetenz beim Rat. Eine Eilentscheidung des Ausschusses war erforderlich, um anstehende Abschlagszahlungen in Höhe von rund 100.000 Euro vor der nächsten Ratssitzung zu decken.

Die Finanzierung der vorgezogenen Kosten erfolgt durch Umbuchungen aus anderen Haushaltsposten. Ein Teil der Mittel wird aus dem Bereich der Abwasserbeseitigung (Blumenstraße und Nelkenstraße) bereitgestellt, wobei die Ausführung dieser Projekte im Jahr 2024 durch Wiederholungsveranschlagungen sichergestellt bleibt. Die weiteren 72.000 Euro werden aus dem Produkt für die Planung und den Bau öffentlichen Grüns entnommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Eilentscheidung zu bestätigen.

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