BESCHLUSSVORLAGE
Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 135 (Sedimentumlagerung Weimannsfeld), Sondergebiet mit der Zweckbestimmung ‚Einrichtung zur Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Anlagen zur Verhinderung von Sedimentablagerungen‘ - Billigung des Entwurfs der Aufhebungssatzung und öffentliche Auslegung
🟢 Beschlossen 06.09.2023 · Stadtentwicklungsausschuss (12. Sitzung) · Abstimmung:
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