Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 135 (Sedimentumlagerung Weimannsfeld), Sondergebiet mit der Zweckbestimmung ‚Einrichtung zur Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Anlagen zur Verhinderung von Sedimentablagerungen‘ - Billigung des Entwurfs der Aufhebungssatzung und öffentliche Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtentwicklungsausschuss hat den Entwurf einer Aufhebungssatzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 135 (Sedimentumlagerung Weimannsfeld) sowie die dazugehörige Begründung gebilligt. Der Bebauungsplan, der seit Juni 2019 rechtswirksam ist, sah die Ansiedlung eines Unternehmens zur Erforschung und Entwicklung von Anlagen zur Vermeidung von Sedimentablagerungen in einem ehemaligen Kiesabbaugebiet vor.
Die Aufhebung erfolgt, da für die Vorhabenträgerin keine Flächenverfügbarkeit mehr besteht. Eine Zusammenarbeit zwischen der Vorhabenträgerin und dem neuen Eigentümer des Geländes ist langfristig ausgeschlossen, wodurch die rechtliche Grundlage für die Umsetzung des Vorhabens entfällt. Mit dem Inkrafttreten der Aufhebungssatzung verlieren alle planungsrechtlichen Festsetzungen ihre Gültigkeit, und die betroffenen Grundstücke werden wieder zu Flächen im Außenbereich.
Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches durchgeführt. Der Entwurf der Aufhebungssatzung soll für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens werden zudem die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt, deren Aufgabenbereiche durch die Aufhebung berührt sind. Die Kosten für das Aufhebungsverfahren werden von der Stadt getragen. Durch die Aufhebung der Planung werden zudem die potenziellen Auswirkungen auf das lokale Kleinklima und das Windfeld vermieden.
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Beratungsfolge
- 06.09.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @