Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW hier: Ortsdurchfahrt Vluyn
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn wird über eine Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW beraten, die vom Heimat- und Verkehrsverein Vluyn e.V. eingereicht wurde. Der Antrag befasst sich mit der Ortsdurchfahrt Vluyn und umfasst drei Kernpunkte: die Umgestaltung bestehender Querungshilfen zu Zebrastreifen im Bereich des Vluyner Zentrums zwischen dem Vutz-Kreisel und der Trox-Kreuzung, die Ausbildung eines neuen Zebrastreifens am Friedhof sowie die Einführung einer Begegnungszone mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 20.
Die Verwaltung hat den Antrag rechtlich geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die Anregung als unzulässig einzustufen ist. Für die Bereiche der Niederrheinallee, die als Landstraße eingestuft sind, liegt die Zuständigkeit für den Ausbau und den Zustand der Straße beim Landesbetrieb Straßen.NRW. Zudem wurde festgestellt, dass die Änderung der Querungshilfen bereits in einem früheren Antrag aus dem Jahr 2019 abgelehnt wurde.
Hinsichtlich der Geschwindigkeitsregelung wird darauf hingewiesen, dass die Festlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine staatliche Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde ist und nicht in die kommunale Entscheidungskompetenz fällt. Die Straßenverkehrsordnung sieht zudem keine allgemeine Geschwindigkeit von 20 km/h oder die Errichtung einer Begegnungszone in diesem Kontext vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Anregung zurückzuweisen und die Eingabe zur Kenntnisnahme sowie zur weiteren Veranlassung an Straßen.NRW weiterzuleiten.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @